Rede zur Istanbul Konvention
Etwas außer der Reihe durfte Dr. Natalie Pfau Weller eine Rede zur Istanbul Konvention halten. „Wir tun und wir werden im Land auch weiterhin alles dafür tun, um Frauen vor häuslicher Gewalt, sexueller Gewalt, Zwangsverheiratung und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu schützen.“
Im Rahmen des Landesaktionsplans konnten diesbezüglich auch bereits wichtige Vorgaben der Istanbul-Konvention vorangebracht werden.
Dazu zählt die Förderung der 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser im Land. Hier wurden die Haushaltsmittel im Vergleich zu 2017 mehr als versechsfacht. Weiter ist das Land auch in die Beratung von Frauen, die von Prostitution oder Menschenhandel betroffen sind, eingestiegen.
Der Evaluationsbericht der Universität Stuttgart wird noch einmal mehr Aufschluss darüber geben, wo das Land hinsichtlich der Umsetzung steht und in welchem Bereich noch Verbesserungsbedarf besteht. Darauf basierend gilt es, den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen weiterzuentwickeln. Damit wir Baden-Württemberg noch sicherer für Frauen gestalten können.